Gesetze / Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung
ZuckProdAbgV 1983§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union über die Regelungen im Rahmen der Umstrukturierung der Zuckerindustrie und über die Erhebung von Abgaben für
Änderungsverlauf
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17.12.2010 Ausfertigung
§ 1 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (BGBl. I 2295)
BGBl. 2010 I S. 2295
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